| | 
für den Erhalt und Vermittlung von Immobilienangeboten durch die
Fa. Noll – Immobilien in Hartenstein
§ 1 Die Fa. Noll – Immobilien haftet nicht für die Richtigkeit der Objekt-Angaben, da sie grundsätzlich auf Angaben Dritter angewiesen ist.
§ 2 Ist ein Hauptvertrag (Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag) abgeschlossen, besteht für die Fa Noll-Immoblien der Provisionsanspruch gemäß den Vereinbarungen der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG und / oder des Hinweises im Expose'.
§ 3 Die Fa. Noll – Immobilien hat auch dann Anspruch auf Erhalt der vereinbarten Provision, wenn:
a) mit dem Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG ein Hauptvertrag (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) mit anderen, als den in der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG genannten Objekten zustande kommt, die jedoch im selben Zusammenhang mit angeboten wurden bzw. in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vertragspartner der angebotenen Objekte zu sehen sind - eine entsprechende Maklervereinbarung gilt insoweit als von Anfang an stillschweigend getroffen;
b) eine der Parteien des angestrebten Hauptvertrages (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) nach dessen Abschluss von einem Rücktrittsrecht Gebrauch macht;
c) das angebotene bzw. nachgewiesene Objekt auf dem Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.
§ 4 Die vereinbarte Provision ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des angestrebten Hauptvertrages (Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrag) fällig.
§ 5 Der Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG verpflichtet sich, die ihm bekannt gewordenen Angaben über Interessenten und Objekte ausschließlich für seine eigenen vertragsmäßigen Rechte zu nutzen. Eine unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz.
§ 6 Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung aller beteiligten Personen. § 7 Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Unterzeichner der ANGEBOTS- / NACHWEISBESTÄTIGUNG um einen Kaufmann handelt, das Amtsgericht Hersbruck.
© Noll-Immobilien
| |